Beitrag von Ulli Schindl-Helldrich in monat - Sozialpolitische Rundschau 02/2010
Montag, den 01. März 2010 um 16:37 Uhr
News
Brief an Behindertenanwalt Erwin Buchinger und seine Antwort
Montag, den 01. März 2010 um 16:04 Uhr
News
ANFRAGE
Sehr geehrter Dr. Buchinger,
lieber Erwin,
wir schreiben Dir heute in deiner Funktion als Behindertenanwalt.
Das Projekt FreiRaum, das du 2007 besucht hast und dabei auch die MitarbeiterInnen mit Behinderung kennen gelernt hast, hat ja seit 1.1. 2010 keine Finanzierung mehr. Das BASB erklärt sich als nicht (mehr) zuständig, der Minister erklrt, dass seit einer Vereinbarung mit den LandessozialreferentInnen 2003 die Lnder dafür verantworlich seien, nur die "wissen" davon nichts. So werden wir seit Monaten hin- und hergeschickt. Wir haben uns eine Notbudget zusammengekratzt, machen ein Miniprogramm und geben noch nicht auf, um den Erhalt zu kämpfen. Auch eine Unterstützungsplattform hat sich gegründet: www-wir-schaffen-freiraum.at
Viele Menschen haben die Petition unterschrieben, viele Personen und Gruppen sich solidarisch erklärt.
Liest man das Regierungsprogramm 2008 (Seite 175-177), scheint es wie für FreiRaum geschrieben. Gibt es eigentlich keinen Weg die Regierung - besonders die Minister, die Soziales+Bildung reprsentieren - daran zu erinnern, dass sie sich da etwas vorgenommen haben, das der Umsetzung harrt?
Ein Zitat Seite 176: "Förderung von Dienstleistungsangeboten durch Selbsthilfe- und Vertretungsorganisationen, um den Zugang zu den Inhalten des Gleichstellungsrechtes und damit einer selbst bestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung zu ermöglichen. Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Lernbehinderung zur besseren Partizipation durch Pilotprojekte, easy to read Versionen von Gesetzen."
In Antworten des Ministeriums an die unterschiedlichsten AnfragerInnen/UnterstützerInnen (Inklusion Österreich, AR, diverse Anfragen von PolitikerInnen) der Plattform Wir-schaffen-Freiraum wird immer wieder erklärt, wir seien selbst für die Einstellung der Mittel verantwortlich, denn wir hätten die verlangte Konzeptänderung nicht erfüllt.
Dazu ist zu entgegen, dass das
1. nicht richtig ist: wir haben das Konzept 2006 so verändert, wie es vom BASB Tirol vorgeschlagen wurde.
2. haben wir uns allerdings geweigert, jene Gruppe von Menschen mit schwereren Behinderung, die seit Jahren in der Beschäftigungstherapie sind auszuschließen. Das BASB wollte nämlich nur noch jene Zielgruppe bedienen, die in Beschäftigung oder nahe an der Beschäftigung sind. Wir haben aber freie Plätze in Kursen/workshops auch an Erstgenannte vergeben und dazu zusätzliche Mittel durch SponsorInnen und Inserate... aufgetrieben. Aus der tiefen Überzeugung, dass man nie zu jemanden sagen kann: "du schaffst es nicht, bei dir ist es zu spät!" Möglicherweise hat sie das immer schon gestört, gesagt haben sie uns das allerdings erst vergangene Woche.
Einige Infos zu FreiRaum:
FreiRaum gibt es als Projekt seit 2001, Träger ist der Tiroler Arbeitskreis für Integrative Entwicklung (Tafie). Durch die Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung wurde es möglich, dieses Beratungsprojekt für mehr Selbstständigkeit ins Leben zu rufen. Beratung wurde von Anfang an aber nicht im klassischen Sinn angeboten, sondern als ein Lern- und Bildungsprozess gesehen, der vor allem auf die Beratung von Betroffenen für Betroffene baute, auf die Weitergabe von Wissen und erprobten Strategien, um eine Arbeit zu finden / zu behalten, Partnerschaft / Sexualität zu leben, Freizeit sinnvoll zu gestalten und Kontakte bzw. Freundschaften zu knüpfen und zu pflegen.
Aus der täglichen Erfahrung, der Tafie bietet vom Wohnen über Beschäftigung und Arbeitstraining bis zur ambulanten Therapie sehr vieles für Menschen mit Behinderungen an, waren wir zur Erkenntnis gelangt, dass das bloße Vermitteln auf eine Arbeitsstelle die berufliche Eingliederung nicht nachhaltig absichern kann. Und viele Menschen mit Behinderungen brauchen auch die positiven Erfahrungen anderer, um sich erst einmal auf den Weg in Richtung Arbeitsmarkt zu machen.
FreiRaum ist eine Erfolgsgeschichte. Im vergangenen Semester nahmen 119 Personen aus dem Großraum Innsbruck an Workshops und Kursen teil. Wenn wir könnten, wie wir wollten, hätten wir dieses Angebot längst auf das ganze Bundesland ausgedehnt, denn Anfragen kommen von Lienz bis Landeck. Auerdem beschäftigen wir 2 MitarbeiterInnen mit Lernbehinderung, die neben Beratungsarbeit und Kursleitung auch Organisations- und Verwaltungsaufgaben erledigen und nebenbei noch Vorträge, z.B. an Schulen, halten, in einer Forschungsgruppe mitarbeiten, die UN-Konvention in großen Veranstaltungen vermitteln
Wir bitten dich ganz dringend um Unterstützung
liebe Grüße
Mag.a Ulli Schindl-Helldrich
Egger-Lienz-Straße 2 6112 Wattens tel. +43-5224-55638-13 mob. +43-676-845556-13
ANTWORTSCHREIBEN
Sehr geehrte Frau Magistra Schindl-Helldrich,
liebe Ulli,
die Entwicklung bei FreiRaum schmerzt mich und verstehe ich das intensive Bemühen, dieses erfolgreiche Projekt weiterführen zu können. Ich kann andererseits aber auch die Argumentation des Bundessozialamtes und des Sozialministeriums, sich auf die stärker und unmittelbar arbeitsmarktbezogenen Projekte zu konzentrieren, gut verstehen. Diese Entwicklung habe ich ja zu der Zeit als ich in der Funktion des Sozialministers tätig war, selbst eingeleitet. Wenn ich Dein mail richtig verstehe, wurde das Projekt hinsichtlich der Zielgruppe bewusst nicht an die Erfordernisse des Bundessozialamtes angepasst, was wiederum die Grundlage der nun erfolgten Entscheidung war, die Förderung einzustellen.
Mit Mag. Guggenberger, dem Leiter der Landesstelle Tirol habe ich bereits telefoniert. Mit dem Land Tirol (Herrn Landesrat Reheis) werde ich bei Gelegenheit des bereits vereinbarten Sprechtages am 21. April ebenfalls ein entsprechendes Gespräch führen. Ich sage aber ganz offen, dass ich wenig Chancen sehe, die negative Förderentscheidung des Bundessozialamtes veränden zu können.
Freundliche Grüße aus Wien,
Dr. Erwin Buchinger
Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5/4 A- 1010 Wien Tel: 0800 80 80 16 (gebührenfrei) Fax: 01-71100/2237 mailto:
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Brief von Thomas Lipschütz an BP Heinz Fischer
Montag, den 01. März 2010 um 15:08 Uhr
News
Österreichische Präsidentschaftskanzlei
z. Hd. Dr. Heinz Fischer
Hofburg, Leopoldinischer Trakt
A 1014 Wien
Projekt FreiRaum des Vereins TAFIE
Innsbruck, 22. November 2009
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
mit einem sehr dringenden Anliegen wende ich mich an Sie als dem höchsten Repräsentanten der Republik Österreich, aber auch als dem in meinen Augen herausragendsten Vertreter der österreichischen Sozialdemokratie und bitte Sie herzlich, sich für mein/unser Anliegen ein wenig Zeit zu nehmen.
Ich selbst bin Leiter der Tagesstruktur und Qualitätsmanager des Vereins TAfIE (als erster Tiroler Sozialverein 2001 nach ISO 9000:2001 zertifiziert), als welcher ich von den in Frage stehenden Vorgängen Kenntnis erhalten habe. Ich muss meiner Empörung über die österreichische Sozialpolitik Luft machen und Sie, verehrter Herr Bundespräsident, bitten möchte, alles in Ihrer Macht stehende zu tun, um eine Änderung der Verhältnisse herbei zu führen – wenigstens in diesem speziellen Fall. Mit diesem Schreiben mache ich mich zum Sprecher von einigen hundert Menschen in Tirol, die keine weitere Lobby haben.
Zum Sachverhalt:
1. Die Grundlage: TAfIE
Der Verein Tiroler Arbeitskreis für Integrative Entwicklung (TAfIE) wurde 1993 im Kontext des Unterbringungsgesetzes gegründet. In seinen Leitlinien und seinem Konzept nahm und nimmt die Inklusion von Menschen mit Behinderungen/Lernschwierigkeiten in unsere Gesellschaft eine grundsätzliche und hervorragende Stellung ein.
2. Das Problem: FreiRaum
FreiRaum ist ein Projekt des TAfIE, das im Jahr 2001 ins Leben gerufen worden war und zunächst aus Mitteln der „Behindertenmilliarde" (die sich im Laufe der folgenden Jahre im Nirwana der „Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung" verflüchtigte) finanziert wurde.Neben der Leitung (MitarbeiterIn ohne Diagnose) sind derzeit zwei Menschen mit Lernschwierigkeiten angestellt. Von allem Anfang an war es Aufgabe dieses Projektes, Menschen mit Behinderungen/Lernschwierigkeiten auf unterschiedliche Weise in Kursen, Seminaren, Tagungen etc. bei ihrer Verortung in unserer Gesellschaft zu unterstützen. Naturgemäß ist dies ein sehr weites Feld, da bis heute dieser Zielgruppe nicht flächendeckend die nötige Befähigung zur aktiven und (soweit möglich) autonomen Lebensgestaltung gewährt wird. In Zielsetzung und Angebotslegung ist FreiRaum zumindest in Tirol singulär, woraus sich auch die Breite seiner Angebote ergibt:
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Kurse zur konkreten Alltagsbewältigung
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Bildungsangebote zur Unterstützung der Bewältigung beruflicher Notwendigkeiten, wie Erwerb von PC-Kenntnissen, Handynutzung, Kulturtechniken u.v.a.m.
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Regelmäßige Angebote zur Pflege des sozialen Umfeldes und zur Vernetzung mit anderen Betroffenen
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Peer Counselling (aber auch in diesem Zusammenhang Unterstützung von MitarbeiterInnen ohne Diagnose zur angemessenen Kommunikation mit Menschen mit Lernschwierigkeiten)
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Angebote zum Erwerb von Selbstbestimmung und –vertretung
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Die beiden KollegInnen mit Lernschwierigkeiten werden österreichweit auch als ExpertInnen herangezogen (u.a. von der Universität Wien)
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In Summe ist das Ziel von FreiRaum „Empowerment", Selbstermächtigung.
Im Jahr 2003 erarbeiteten die MitarbeiterInnen von FreiRaum eine Studie mit dem Titel „Ich sehe mich nicht als behindert", wofür sie in Anerkennung ihrer Arbeit und ihres Engagements den Eduard-Wallnöfer-Preis 2004 erhielten. Im selben Jahr wurde auch der Film „Weil eine Trommel geigt nicht – ungehindert - behindert" fertig gestellt, der in einschlägigen Kreisen sehr große Beachtung fand und bis heute findet.
Insgesamt dienen m. E. die Angebote von FreiRaum sehr grundsätzlich jedweder Art möglichst autonomen Lebens sowie zu mindest mittelbar beruflicher Integration, was seitens des Bundessozialamtes und des Sozialministeriums mit Hinweis auf Erlass BMSG-44110/0009-IV/6/2007 (vom 19. Okt. 2007) mit daraus folgender Richtlinie negiert wird. Und um genau diese Ungeheuerlichkeit geht es. Mir stellt sich – sehr subjektiv – die Frage, worum es Österreichischer Sozialpolitik in diesem Zusammenhang gehen mag:
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Um Absprechen von Kompetenzen?
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Um Hineindrängen in spezielle Einrichtungen?
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Um Ausgrenzung?
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Um eine positive (kurzfristige) Arbeitsmarktstatistik, die als Erfolgsstatistik des zuständigen Ministers dienen soll?
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Um Bevormundung?
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Um behördliche Willkür, weil die Zuständigen weder willens noch fähig zu sein scheinen, das Ganze eines Problems zu würdigen?
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Um Gleichschaltung resp. Ausschaltung demokratischer Rechte? Und damit
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Um Umbau der Gesellschaft?
Indem die Mittel (ursprünglich ein Jahresvolumen von € 120.000), in den vergangenen drei Jahren auf € 70.000 zusammengeschmolzen (Vieles musste in der Folge auf Spendenbasis finanziert werden) und nunmehr auf € 0,00 für das kommende Jahr gesetzt wurden, liegt der Schluss nahe, dass die Aktivitäten von FreiRaum politisch nicht erwünscht seien. Unsere Geschäftsführung und die Pädagogische Leitung bemühten sich intensiv um andere öffentliche Gelder (Landesrat für Soziales, Landesrätin für Bildung…), jedoch jeweils mit dem Hinweis auf mangelnde budgetäre Mittel oder gar Nichtzuständigkeit.
FreiRaum hat von allem Anfang an konsequent in voller Übereinstimmung mit der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, insbesondere die Artikel 19 und 24, sein Konzept erstellt und umgesetzt. Dieses Argument wurde seitens der zuständigen Behörden, Ministerium, Bundessozialamt, Geschäftsführerin der SPÖ (!), der Behindertensprecherin der SPÖ etc., in keiner Weise zur Kenntnis genommen, obwohl Österreich Unterzeichnerstaat ist und ihm daraus Verpflichtungen erwachsen. Richtlinien lassen sich ohne Weiteres erweitern – oder ist diese gar auch eine unabänderbare „Usance" wie in einem anderen unrühmlichen Vorfall, wohingegen andere Gesetze sehr wohl Anlass bezogen geändert werden können (cf. Sky Link)?
Einstmals hatte die Sozialdemokratie für die Verbesserung der Lebensumstände der ArbeiterInnen und Angestellten gekämpft. Was übrig geblieben ist – so scheint es -, sind bürgerlich-koalitionäre Rücksichtnahmen und Kniefälle vor denen, die die Welt in Depressionen stürzen (von „Krise" wage ich nicht zu sprechen, da Krisen Entscheidungssituationen sind, die zu einem Umdenkprozess führen sollten, was offensichtlich hier nicht der Fall ist). In meinen Augen wird hier "sozialdemokratisches" Handeln zu einer Farce, gerade im Hinblick auf die Beträge, von denen hier die Rede ist (s.o.), wobei dieser Staat für so Vieles Geld hat, über dessen Sinnhaftigkeit oder gar Nutzen durchaus sich zu streiten lohnte!
In der Hoffnung auf eine positive Antwort verbleibe ich
mit vorzüglicher Hochachtung
Thomas Lipschütz, e.h.
Ergeht auch an:
Nationalratspräsidentin Mag.a Barbara Prammer
Bundeskanzler Werner Faymann
BM Rudolf Hundstorfer
Clubobmann Dr. Josef Cap
Bundesgeschäftsführerin Mag.a Laura Rudas
Schreiben aus dem Bundesministerium betreffend den Brief der Initiative Inklusion Österreich (s.u.)
Montag, den 01. März 2010 um 14:47 Uhr
News
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Initiative Inklusion Österreich
z.H. Herrn Mag. Bernhard Schmid
Schönbrunner Straße 179
1120 Wien
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GZ: BMASK-44120/0003-IV/6/2010
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Wien, 20.01.2010
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Betreff:
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TAFIE Projekt Freiraum, Ihr Schreiben vom 22.12.2009
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Sehr geehrter Herr Mag. Schmid!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Vielen Dank für Ihr Schreiben. Der Herr Bundesminister hat uns ersucht, es als Fachabteilung für ihn zu beantworten.
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat jene Aufgaben zu erfüllen, die ihm durch die Bundesverfassung und durch Bundesgesetze zukommen. Die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen sind eine klassische Querschnittsmaterie. Dem Bund kommen jene Aufgaben zu, die ihm verfassungsrechtlich zugeschrieben sind. Alle anderen Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit der Länder.
Bundessache ist die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Dies erfolgt einerseits im Rahmen des Mainstreaming durch das AMS, andererseits dort, wo es besonderer Maßnahmen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen bedarf, durch das Bundessozialamt und seine Beschäftigungsoffensive.
Da die Bereiche mitunter überlappen, wurde im Jahr 2003 durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund eine Aufgabenbereinigung vorgenommen: der Bund konzentriert sich auf die unmittelbaren Maßnahmen der beruflichen Eingliederung, den Ländern kommen die Maßnahmen der sozialen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen zu.
Da seit dem Beginn der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung im Jahr 2001 auch zahlreiche vorbereitende Beratungs- und Sensibilisierungsprojekte gefördert wurden, wurde eine langsame etappenweise Weichenstellung zu den Kernbereichen der Beschäftigungsoffensive vorgenommen und auch betroffenen Projektträgern kommuniziert (insbesondere auch dem Träger des erwähnten Projekts „FreiRaum“). Die Träger hatten dabei die Wahl, sich entweder arbeitsmarktpolitisch umzuorientieren oder aber entsprechend ihren Projektinhalten andere Kostenträger zu suchen.
Nunmehr hat sich auch die allgemeine Wirtschaftslage geändert. Menschen mit Behinderungen sind vermehrt von Arbeitslosigkeit betroffen, die Einnahmen des Ausgleichstaxfonds gehen durch die allgemeine schlechte Beschäftigungslage zurück, der Zuschuss aus Bundeshaushaltsmitteln war im Doppelbudget 2009/2010 niedriger als in den Jahren zuvor. Durch Umschichtung aus den Mitteln der allgemeinen Arbeitsmarktpolitik ist es dem Herrn Bundesminister gelungen, das hohe Niveau der Ausgaben für die Beschäftigungsoffensive für die Jahre 2009 und 2010 dennoch zu sichern.
Gleichzeitig hat er dem Bundessozialamt den Auftrag erteilt, bei der Zuerkennung von Förderungen nochmals vermehrt die arbeitsmarktpolitische Relevanz der Projekte als Kriterium heranzuziehen. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist es nicht in Kauf zu nehmen, dass Mittel, die zur Erfüllung der Kernaufgaben des Ressorts, der Hilfe zur Eingliederung von Menschen mit und ohne Behinderungen in den Arbeitsmarkt, benötigt werden, dafür verwendet werden, Maßnahmen zu fördern, die in die Zuständigkeit der Länder fallen würden.
Sie erwähnen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Gerade diese Konvention betont, dass die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen nicht der „Sozialpolitik“ zugeschlagen werden können, sondern im Sinne des Mainstreamingansatzes durch alle Organe der Gesetzgebung und Vollziehung aller Ebenen der öffentlichen Verwaltung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu verwirklichen sind. Das Projekt „FreiRaum“ mag ein gesellschaftspolitisch sinnvolles Projekt sein. Nach der bestehenden Verfassungs- und Rechtslage ist es aber weder eine Aufgabe des Bundes Allgemein noch des Arbeits- und Sozialministers im Besonderen, ein solches Projekt ohne Arbeitsmarktrelevanz unbefristet zu fördern. Diese Aufgabe käme anderen zu.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Mag. Hans Döller
Elektronisch gefertigt.
Brief von Simon Prucker, Mitarbeiter bei FreiRaum, an BP Heinz Fischer (Nov. 2009)
Montag, den 01. März 2010 um 14:42 Uhr
News
Verein Tafie
Projekt FreiRaum
Simon Prucker
Egger-Lienz-Strasse 2
6112 Wattens
Herrn Bundespräsident Dr. Heinz Fischer Präsidentschaftskanzlei Hofburg, Leopoldinischer Trakt Ballhausplatz A-1014 Wien
Wattens, 24.11.2009
Finanzierung Projekt FreiRaum
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Fischer!
Mein Name ist Simon Prucker und ich bin ein Mensch mit Lernschwierigkeiten. Das ist eine für Betroffene akzeptable Bezeichnung statt „Mensch mit geistiger Behinderung". Die Bezeichnung geistige Behinderung finden Betroffene sehr verletzend und abwertend, deshalb wollen sie „Menschen mit Lernschwierigkeiten" genannt werden.
Seit 2005 arbeite ich beim Projekt FreiRaum. Das ist ein Projekt des Vereins Tafie (Tiroler Arbeitskreis für integrative Entwicklung). Seit 2001 bietet FreiRaum für Menschen mit Lernschwierigkeiten Einzel- und Gruppenberatung zu verschiedenen Bereichen des Lebens an. FreiRaum bietet Kurse, Seminare und Gesprächsgruppen zu den Themen Arbeit und Beschäftigung, Bildung, Wohnen, Freizeit, Freundschaft, Liebe, Sexualität u.a. an.
Die Beratung erfolgt nach der Methode des Peer Counseling. Das bedeutet, der Berater und der Ratsuchende habe die gleiche oder eine ähnliche Lebenssituation. Die Angebote von FreiRaum sollen das Selbstbewusstsein, die Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Menschen mit Lernschwierigkeiten fördern. Weiters möchte ich erwähnen, dass unser Angebot alle Menschen mit Behinderung, egal welchen Grad die Behinderung hat oder wieviel Unterstützung die Person braucht, in Anspruch nehmen können.
FreiRaum wird nur noch bis zum 31.12.2009 durch das Bundessozialamt gefördert!
In Zukunft sollen nur noch Projekte gefördert werden, die Menschen mit Lernschwierigkeiten eine Arbeit vermitteln.
Es ist aber dringend notwendig, Projekte wie FreiRaum zu fördern. Weiterbildung und Persönlichkeitsentwicklung sind sehr wichtig für Menschen mit Lernschwierigkeiten.
FreiRaum deckt diesen Bereich vollständig ab und es gibt derzeit österreichweit kein vergleichbares Angebot!
Außerhalb von FreiRaum haben Menschen mit Lernschwierigkeiten in ganz Tirol bzw. Österreich keine Möglichkeit sich fortzubilden. Das ist das besondere an Freiraum und das macht es meiner Meinung nach für Betroffene unerlässlich.
Es muss zusätzlich zu den Projekten, die Menschen mit Lernschwierigkeiten eine Arbeit vermitteln auch Projekte geben, die Persönlichkeitsentwicklung für Menschen mit Lernschwierigkeiten anbieten.
Diese Projekte fördern das Selbstbewusstsein, die Selbständigkeit und Unabhängigkeit insofern, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten der Alltag leichter fällt, dass sie leichter eine Arbeit finden und diese behalten können.
Ich verstehe nicht, warum in Zukunft nur mehr arbeitsmarktrelevante Projekte existieren sollen. Menschen ohne Behinderung haben zahlreiche Möglichkeiten, sich beim WIFI, BFI, Volkshochschule etc.. weiterzubilden. Warum sollte man das Menschen mit Lernschwierigkeiten vorenthalten?
Weiters sind wir alle, angesichts der Tatsache, dass es heutzutage immer schwieriger wird eine Arbeit zu finden aufgefordert, uns Zusatzqualifikationen anzueignen, um am Arbeitsmarkt bestehen zu können.
Menschen mit Lernschwierigkeiten eignen sich bei FreiRaumangeboten auch Schlüsselqualifikationen an, die für die Arbeitswelt aber auch für das weitere Leben wichtig sind.
Ich ersuche Sie eingehend,sich für den Fortbestand des Projekts FreiRaum einzusetzen, damit Menschen mit Lernschwierigkeiten auch in Zukunft Weiterbildungs- und Persönlichkeitsbildungsangebote in Anspruch nehmen können!
Ich bedanke mich schon vorab für Ihr Engagement
herzliche Grüße aus Tirol
Simon Prucker
(Bürokaufmann mit abgeschlossener Teilqualifizierungslehre)
Brief des TAFIE (R. Hug, U. Schindl-Helldrich) an BM Hundstorfer (Nov. 2009)
Montag, den 01. März 2010 um 14:37 Uhr
News
An
Bundesminister
Rudolf Hundstorfer
Stubenring 1
A – 1010 Wien
ergeht via E-Mail
Wattens, 13.11.2009
Projekt "FreiRaum"
Sehr geehrter Herr Minister Hundstorfer!
Das Projekt „FreiRaum" (Träger ist der Verein Tafie), das seit 2001 aufgebaut wurde (über die "Behindertenmilliarde"), steht kurz vor dem aus. Damals Richtlinienkonform als "Beratung zu mehr Selbstständigkeit" ins Leben gerufen, hat FreiRaum mittlerweile ein breites Beratungs- und Bildungsangebot, das von sehr vielen Menschen mit Behinderungen (Menschen mit Lernbehinderung) nachgefragt wird. Wir arbeiten schwerpunktmäßig in den Bezirken Innsbruck, Innsbruck-Land und Schwaz, bekommen aber laufend Anfragen von Lienz bis Landeck und könnten jeden Kurs und jedes Beratungsangebot 3x so oft abhalten wie im Moment möglich.
Das besondere an FreiRaum ist, dass 2 junge Menschen mit Lernbehinderung in Beratung und Bildungsvermittlung mitarbeiten und sich über die Jahre zu großartigen ExpertInnen in allen Grund-Recht-Fragen von Menschen mit Behinderungen entwickelt haben. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sensibilisierungsarbeit in Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Volksbildungseinrichtungen usw. Die MitarbeiterInnen von FreiRaum werden auch immer wieder als ExpertInnen in andere Bundesländer eingeladen.
Unabhängig dieser erfolgreichen Tätigkeit sind durch „FreiRaum" auch viele Produkte entstanden, wie die Studie „Ich sehe mich nicht als Behindert" oder der Film „Weil eine Trommel geigt nicht, ungehindert – behindert", bei denen immer betroffene Menschen mit Behinderung federführend und aktiv ihre RECHTE vertreten haben. Diese und andere Produkte werden nicht nur in Österreich, sondern auch im deutschsprachigen EU-Raum angefordert und sind dadurch auch im Sinne der Nachhaltigkeit und Breitenwirkung sehr wichtig.
Nun aber ist das Budget für FreiRaum mit 2010 auf 0,-- € gesetzt, weil Beratungs- und Bildungsprojekte nicht mehr in die Richtlinien der Bundessozialämter passen.
Wir ersuchen Sie ganz dringend, eine Weiterfinanzierung für FreiRaum zu schaffen. Es kann nicht nur darum gehen, unmittelbar arbeitsmarktrelevante Projekte zu fördern. Es muss auch darum gehen, möglichst viele Menschen mit Behinderung darin zu stärken, IHRE RECHTE SELBST zu vertreten, denn auch das hat mittelbar Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Es muss auch darum gehen, arbeitenden Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches und der Persönlichkeitsbildung zu geben.
In Zeiten, in denen das Thema "Bildung für ALLE" dermaßen präsent ist, muss es einen Weg geben, dass ein Bildungs- und Beratungsprojekt für Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen, das seit vielen Jahren so erfolgreich arbeitet, nicht einfach ersatzlos gestrichen wird!
Gerade im Jahr 1. nach der Ratifizierung der UN Konvention zur Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderung, muss dieses Projekt weitergehen! Dieses Projekt arbeitet zentral in seinen Kernbereichen entsprechend der UN-Konvention!
Dies könnte für Sie und das Ministerium für Soziales auch ein guter Grund sein, genau
dieses Projekt weiter zu finanzieren und es als best-practice Beispiel für ganz Österreich zu etablieren, um den Zielen der UN Konvention näher zu kommen.
Wir verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Mag.
a Ulli Schindl-Helldrich e.h. Dr. Reinhard Hug e.h.
(Pädagogische Leitung) (Geschäftsführung)
Parlamentarische Anfrage BZÖ betreffend FreiRaum und Beantwortung durch BM Hundstorfer
Montag, den 01. März 2010 um 11:32 Uhr
News
Anfrage
der Abgeordneten Gerhard Huber
Kolleginnen und Kollegen
an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Fördermittel für das Projekt Freiraum"
Seit fast zehn Jahren unterstützt das Projekt „Freiraum" Menschen mit Behinderung bzw. Lernschwierigkeiten mit verschiedenen Kursen für das Leben bzw. den Arbeitsmarkt fit zu werden.
Allein im Jahr 2008 nahmen 205 Menschen an den Kursen von „Freiraum" teil.
FreiRaum arbeitet derzeit in den Bezirken Innsbruck, Innsbruck-Land und Schwaz, bekommt aber Anfragen von Lienz bis Landeck und Reutte und könnte 3x so viele Kurse abhalten, wie derzeit möglich.
Beratung zu mehr Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung, für Menschen mit Behinderung, Peer Counseling und Empowerment sind die Eckpfeiler dieses Projekts. Initiiert werden gemeinsame Prozesse zur Verwirklichung von Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung, die sowohl persönliche Begleitung (Einzel-, Gruppenberatung, Selbsthilfegruppen) wie auch Fortbildung
(Kurse und Work-shops) beinhalten. Es ist daher unverständlich, dass das Sozialminiaterium die Fördermittel mit Ende des Jahres streicht.
Da ich der Überzeugung bin, dass dieses Projekt für alle Bezirke Tirols eine notwendige Einrichtung wäre, werde ich alles daran setzen, damit dieses Projekt langfristig durch Fördermittel des Bundes finanziert wird.
In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Warum wurden für das Projekt „Freiraum" die Fördermittel ihres Ministeriums tatsächlich gestrichen?
2. Wie hoch waren die jährlichen Fördermittel für das Projekt „FreiRaum?"
3. Warum unterbindet das Sozialministerium durch Streichung der Fördermittel die hervorragende und wichtige Arbeit des Projektes „FreiRaum"
4. Finden Sie es richtig, dass man auf Kosten von Menschen mit Behinderung bzw. Menschen mit Lernschwierigkeiten, Einsparungen im Budget beschließt?
5. Wenn ja, warum?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Wurden bei der Streichung der Fördermittel für das Projekt „FreiRaum" von ihrem Ministerium Alternativprojeke für die betroffenen Menschen mit Behinderung bzw. Lernschwierigkeiten, ausgelotet?
8. Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich hiebei?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Teilen Sie meine Überzeugung dass das Projekt „Freiraum" unterstützenswert ist?
11. Wenn ja, warum?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Welche Möglichkeiten sehen Sie , damit das sinnvolle Projekt „Freiraum" weiterhin mit Fördermitteln aus dem Sozialministerium gefördert wird?
14. Wie beurteilen Sie den offenen Brief der Projektbetreiber an das Sozialministerium?
15. Teilen Sie meine Überzeugung dass das Projekt „ Freiraum" österreichweit ausgebaut werden kann?
16. Wenn ja warum?
17. Wenn nein, warum nicht?
Beantwortung
Eingelangt am 12.01.2010
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
(5-fach)
RUDOLF HUNDSTORFER
Bundesminister
Stubenring 1, 1010 Wien
Tel: +43 1 711 00 - 0
Fax:+43 1 711 00 - 2156
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
www.bmask.gv.at
DVR: 001 7001
GZ: BMASK-40001/0113-IV/9/2009
Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3866/J der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Vorbemerkungen:
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat jene Aufgaben zu erfüllen, die ihm durch die Bundesverfassung und durch Bundesgesetze zukommen. Die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen sind eine klassische Querschnittsmaterie. Dem Bund kommen jene Aufgaben zu, die ihm verfassungsrechtlich zugeschrieben sind. Alle anderen Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit der Länder.
Bundessache ist die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Dies erfolgt einerseits im Rahmen des Mainstreaming durch das AMS, andererseits dort, wo es besonderer Maßnahmen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen bedarf, durch das Bundessozialamt und die Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderungen. Im Jahr 2003 wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund eine Aufgabenbereinigung vorgenommen: der Bund konzentriert sich auf die unmittelbaren Maßnahmen der beruflichen Eingliederung, den Ländern kommendie Maßnahmen der sozialen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen zu.
Insbesondere zu Beginn der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung im Jahr 2001 wurden auch zahlreiche vorbereitende Beratungs- und Sensibilisierungsprojekte gefördert. In den letzten Jahren wurde eine etappenweise Weichenstellung hin zu den Kernbereichen der Beschäftigungsoffensive vorgenommen und auch betroffenen Projektträgern kommuniziert (insbesondere auch dem Träger des erwähnten Projekts „FreiRaum"). Die Träger hatten daher die Möglichkeit, sich arbeitsmarktpolitisch umzuorientieren.
Nunmehr hat sich auch die allgemeine Wirtschaftslage geändert. Menschen mit Behinderungen sind vermehrt von Arbeitslosigkeit betroffen, die Einnahmen des Ausgleichstaxfonds gehen durch die allgemeine schlechte Beschäftigungslage zurück, der Zuschuss aus Bundeshaushaltsmitteln war im Doppelbudget 2009/2010 niedriger als in den Jahren zuvor. Es ist mir dennoch gelungen, das hohe Niveau der Ausgaben für die Beschäftigungsoffensive für die Jahre 2009 und 2010 zu gewährleisten.
Gleichzeitig habe ich dem Bundessozialamt den Auftrag erteilt, bei der Zuerkennung von Förderungen nochmals vermehrt die arbeitsmarktpolitische Relevanz der Projekte als Kriterium heranzuziehen. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten kann ich es mit meinem Verständnis von politischer Verantwortung nicht vereinbaren, in Kauf zu nehmen, dass ich Mittel, die ich zur Erfüllung meiner Kernaufgaben, der Hilfe zur Eingliederung von Menschen mit und ohne Behinderungen in den Arbeitsmarkt benötige, für andere primär den Ländern obliegende Aufgaben zu verwenden.
Frage 1:
Dem Projekt „FreiRaum" wurden keine Fördermittel gestrichen. Es wurde ein von jeher befristet angelegter Vertrag nicht verlängert. Dies wurde dem Träger auch rechtzeitig kommuniziert. Grund für die Nichtverlängerung des Vertrags ist die zuvor ausführlich erläuterte Konzentration der Beschäftigungsoffensive auf die Kernaufgabeder beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt.
Frage 2:
Das Projekt FreiRaum wurde 2009 mit € 77.000,- gefördert.
Frage 3:
Das Sozialministerium unterbindet keineswegs die Arbeit des Projekts FreiRaum, im Gegenteil, es hat dessen Arbeit seit 2003 in nicht unbeträchtlichem Ausmaß gefördert. Vor dem Hintergrund des zuvor Ausgeführten wird diese Förderung nunmehr allerdings nicht fortgesetzt.
Fragen 4 bis 6:
Zu den Fragen 4 bis 6 kann ich keine Auskunft erteilen. Die Erstellung des Bundeshaushalts kommt dem Bundesminister für Finanzen zu.
Fragen 7 bis 9:
Um den gesetzlichen Auftrag der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt auch in schweren wirtschaftlichen Zeiten erfüllen zu können, hat sich die Förderungspolitik des Hauses auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Im Sinne einer langfristigen Heranführung an den Arbeitsmarkt wurden seit 2003 zahlreiche Sensibilisierungs- und Beratungsprojekte gefördert, die aber immer das Ziel hatten, mittelfristig Arbeitsmarktrelevanz zu erreichen. Das war den Projektträgern auch immer bekannt. Ich kann es gesellschaftspolitisch nicht verantworten, zu Lasten der mir gesetzlich anvertrauten Klientel Aufgaben zu finanzieren, die primär den Ländern zukommen.
Fragen 10 bis 17
Ich maße mir nicht an, das Projekt FreiRaum in seiner Gesamtheit gesellschaftspolitisch zu bewerten. Wie bereits zuvor ausgeführt, wurde der seit 2003 verfolgte Aufgabenentflechtungsprozess zwischen Bund und Ländern – auch unter dem Druck der angespannten Wirtschaftlage – fortgeführt. Dies war den betroffenen Projektträgern seit langer Zeit bekannt.
Auf Grund der Anstrengungen meines Ressorts können die Ausgaben für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen für die Jahre 2009 und 2010 auf dem hohen Niveau von 2008 fortgeführt werden. Da mein Haus aber nicht über zusätzliche Mittel verfügt, muss gerade jetzt bei jeder Aufwendung deren Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeit geprüft werden.
In dem angesprochenen Bereich führt dies dazu, dass Maßnahmen und Projekte mit einem unmittelbaren Arbeitsmarktbezug zu intensivieren sind, wo hingegen
Maßnahmen und Projekte, die primär die Zuständigkeit der Länder berühren, derzeit nicht im Vordergrund stehen. Diese Generallinie ist auch im Falle des Projektes FreiRaum eingehalten worden.
Mit freundlichen Grüßen
Beitrag in der Krone zur Weihnachtsbaumaktion vom 23.12.2009
Montag, den 01. März 2010 um 11:15 Uhr
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Brief Initiative Inklusion Österreich an Bundesminister Hundstorfer
Montag, den 01. März 2010 um 10:50 Uhr
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Wien, am 22.12.2009
Betrifft: Fortführung des TAFIE-Projekts „FreiRaum"
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
Die „Initiative Inklusion Österreich" wurde im Frühjahr 2007 gegründet und ist ein österreichweiter loser Zusammenschluss von zahlreichen Organisationen und Einzelpersonen aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft, insbesondere Lehrende an Schulen, Pädagogischen Hochschulen und Universitäten, VertreterInnen von Elternorganisationen und Menschen mit Behinderung.
Gemeinsam setzen wir uns für die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft ein, die Verschiedenheit als Wert sieht und daher als ihre Aufgabe, allen ihren Mitgliedern gleichgestellte, selbst bestimmte Teilhabe und persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen.
Daher mussten wir mit großer Bestürzung vernehmen, dass nach uns aktuell vorliegenden Informationen das Projekt „FreiRaum" des Vereins „Tafie" (Tiroler Arbeitskreis für integrative Entwicklung) nach dem 31.12.2009 nicht mehr wie bisher vom Bundessozialamt finanziert werden soll.
Aufgrund der zahlreichen positiven Leistungen, die dieses Projekt in Tirol für alle Menschen mit (intellektuellen) Beeinträchtigungen bzw. Lernschwierigkeiten hinsichtlich einer selbstbestimmteren Lebensführung und stärkeren Teilhabe in die Gesellschaft seit dem Jahr 2001 bis heute erbracht hat, und aufgrund der wichtigen Vorbildfunktion für andere Bundesländer, appellieren wir dringend an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, die dafür notwendigen Finanzmittel weiterhin zur Verfügung zu stellen.
Sie tragen hiermit nicht nur zu einer sozial gerechteren Gesellschaft bei, sondern bleiben auch konform mit der UN-Konvention der Rechte von Menschen mit Behinderungen, zu deren Umsetzung sich Österreich am 26.10.2008 völkerrechtlich verpflichtet hat.
In der Hoffnung auf einen positiven Lösungsvorschlag, der den Weiterbestand der Aktivitäten des Projekts „FreiRaum" sichern möge
verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Mag. Bernhard Schmid Anlagen:
Dr. Walter Krög - Schreiben an Unabhängigen Monitoring-Ausschuss
Mag. Rainer Grubich - Bericht FreiRaum 01-11/2009
Mag.a Petra Pinetz - Stellungnahme Familie Yanal
Irene Moser - Stellungnahme Simon Prucker
(für die Initiative Inklusion Österreich / IIÖ)
Rückantwort für die IIÖ erbeten an:
Mag. Bernhard Schmid
Generalsekretär Lebenshilfe Wien
Schönbrunner Straße 179
1120 Wien
E-Mail:
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Beitrag in der Tiroler Woche vom 14.01.2010
Sonntag, den 17. Januar 2010 um 15:16 Uhr
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